Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht & Verkehrsrecht in Berlin
Ich bin Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleisitz in Berlin und biete Ihnen umfassende Beratung und Vertretung auf den Gebieten Strafrecht, Verkehrsrecht und Inkasso.
- Sie suchen einen engagierten Verteidiger der die gegen Sie erhobenen Vorwürfe entkräftet?
- Das Gericht hat Ihnen aufgegeben binnen einer Woche einen Pflichtverteidiger zu benennen?
- Sie möchten den Bußgeldbescheid oder Strafbefehl nicht akzeptieren?
- Die Regulierung Ihres Verkehrsunfallschadens soll ein Rechtsanwalt übernehmen?
Rufen Sie mich an, um in einem unverbindlichen Erstgespräch zu erfahren, wie ich Ihnen helfen kann: (030) 3988 9588.
Im Notfall erreichen Sie mich unter meiner Handynummer 0179 899 3995.
Ich bearbeite ausschließlich Mandate auf den Gebieten Strafverteidigung, Opfervertretung, Verkehrsrecht und Inkasso. Dazu gehören insbesondere folgende Spezialgebiete:
- Betäubungsmittelstrafrecht (Drogenhandel, Einfuhr (Schmuggel), Besitz von Betäubungsmitteln),
- Jugendstrafrecht,
- Kapitalstrafrecht (Mord, Totschlag),
- Verkehrsstrafrecht (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht),
- Wirtschaftsstrafrecht (Untreue, Steuerstrafrecht, Korruption)
- Nebenklagevertretung (Opferanwalt, Durchsetzung von Opferinteressen),
- Zeugenbeistand,
- Bußgeldverfahren (überhöhte Geschwindigkeit, Rotlichtverstoß, Abstand/Drängeln)
- Verkehrsrecht (Verkehrsunfall, Fahrerlaubnis, Schmerzensgeld, Fahrerflucht),
- Inkasso (Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung).
Der erste Rat für Beschuldigte: Machen Sie keine Angaben zur Sache !
Sie haben einen Anhörungsbogen bekommen?
Die Polizei möchte sich gerne mal mit Ihnen unterhalten?
Ein Angehöriger wurde soeben verhaftet?
Ihre Wohnung oder ihre Firma wird gerade durchsucht?
Sie sind sich unsicher ob Sie Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen sollten?
Egal ob Sie schuldig sind oder zu Unrecht verdächtigt werden. Sie befinden sich im Visier der Ermittlungsbehörden und das bedeutet: Sie haben ein ernstzunehmendes Problem!
In dieser Situation gibt es nur einen allgemein verbindlichen Rat: SCHWEIGEN SIE. Machen Sie keine Angaben zur Sache. Anhänger der Aussage: „Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten“, reden sich unbedarft um Kopf und Kragen.
Drei gute Gründe, warum Ihnen jeder erfahrene Anwalt für Strafrecht dazu raten wird, gegenüber der Polizei keine Angaben zum Sachverhalt zu machen:
- Man wird Ihnen nicht glauben
Wenn die Ermittlungsbehörden erst einen Verdacht haben, können Sie diesen weder durch bestreitende noch rechtfertigende Erklärungen aus der Welt schaffen. Sie müssen sich damit abfinden, dass man Ihnen bestreitende Angaben im Strafverfahren nicht glauben wird. Geständnisse hört man gern - auch wenn sie auch noch so absurd sind… - Wer schweigt kann nicht falsch verstanden werden
Wenn Sie später erklären, dass Sie die dem Polizeibeamten etwas ganz anderes gesagt haben als dieser offenbar ins Protokoll aufgenommen hat, wird Ihr Strafverteidiger Ihnen glauben - der Richter allerdings nicht. Doch selbst wenn der Inhalt richtig aufgenommen wurde, können kleine Widersprüche später im Prozess einen großen Unterschied bedeuten. - Halten Sie sich alle Türen offen
Nur durch ein konsequentes Schweigen, halten Sie sich alle Möglichkeiten der Verteidigung offen. Das Gericht darf aus Ihrem Schweigen keine negativen Schlüsse ziehen.
Erst auf Grundlage vollständiger Akteneinsicht kann eine sinnvolle Verteidigungsstrategie erarbeitet werden. Eine Einlassung zur Sache sollte gut überlegt und wenn überhaupt erst nach Absprache mit Ihrem Verteidiger schriftlich erfolgen. Bis dahin wiederholen Sie bitte nur folgenden Satz: “Ohne meinen Anwalt sage ich gar nichts.”
Ihr Strafverteidiger - Ihr Ansprechpartner
Als Strafverteidiger bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner in jeder Phase des Verfahrens und stehe Ihnen unabhängig, verschwiegen und loyal zur Seite. Ich vertrete ausschließlich Ihre Interessen und habe dabei stets das bestmögliche Ergebnis im Auge. Dabei male ich Ihnen keine Luftschlösser, sondern gebe Ihnen eine realistische Einschätzung zur möglichen Straferwartung basierend auf dem jeweiligen Stand der Ermittlungen und meiner Erfahrung aus zahlreichen abgeschlossenen Verfahren.
Schuldig oder unschuldig? Was ist wirklich passiert?
Nur Sie wissen was geschehen ist. Manche Strafverteidiger fragen nicht so genau nach. Ich schon. Nur wenn ich die wahren Hintergründe kenne, kann ich Sie optimal verteidigen, ohne Gefahr zu laufen in der Hauptverhandlung überrascht zu werden, weil durch Fragen oder Beweisanträge unangenehme Wahrheiten ans Licht kommen.
Möglichkeiten und Ziele der Strafverteidigung
Wenn die Beweislage erdrückend ist, weil Zeugenaussagen, Fingerabdrücke, DNA-Spuren oder Videoaufnahmen eindeutig gegen Sie sprechen, prüfe ich ob diese Beweismittel überhaupt verwertet werden dürfen. Doch selbst wenn die Täterschaft erwiesen ist, hat das Gericht in der Strafzumessung einen großen Spielraum. Der Strafrahmen reicht oft von Geldstrafe bis zu mehrjähriger Haftstrafe. Durch frühzeitige Gespräche mit Staatsanwaltschaft und Gericht stelle ich die Weichen in die richtige Richtung.
Ich informiere Sie über Strafmilderungsgründe oder die Voraussetzungen einer Strafaussetzung zur Bewährung und berate Sie u.a. zu den Möglichkeiten und der Bedeutung
- eines “Deals” mit verbindlichen Absprachen
- eines Täter-Opfer-Ausgleichs
- einer Drogen- oder Spielsuchttherapie
- eines Anti-Aggressionskurses
- der Stabilisierung der Lebensverhältnisse
Es gibt vielfältige Möglichkeiten sich durch ein entsprechendes Verhalten nach der Tat gewichtige Pluspunkte und Argumente für eine milde Strafzumessung und eine positive Sozialprognose des Gerichts zu verdienen.
Es ist statistisch erwiesen, dass sich die Mitwirkung eines Verteidigers “strafmildernd” auswirkt. Verteidigte Beschuldigte verbringen durchschnittlich weniger Zeit in Untersuchungshaft und erhalten im Vergleich mit unverteidigten Angeklagten geringere Strafen.
Als Ihr Strafverteidiger:
- sorge ich dafür dass Ihre Interessen berücksichtigt werden
- achte ich darauf, dass die Strafverfolgungsbehörden die Spielregeln der Strafprozessordnung einhalten
- informiere ich Sie unverzüglich über den aktuellen Stand Ihres Verfahrens
- erarbeite ich mit Ihnen gemeinsam eine optimale Verteidigungsstrategie um das bestmögliche Ergebnis gemessen an der aktuellen Situation zu erzielen.
Unverbindliche Sofortberatung bei Ihrem Strafverteidiger in Berlin.
Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Termin, um sich in einem ersten unverbindlichen Gespräch über die Möglichkeiten und Kosten einer professionellen Verteidigung zu informieren: 030 3988 9588. Ich freue mich auf Ihren Anruf!

