Anwalt Strafrecht

Rechtsanwalt &
Fachanwalt für Strafrecht
Kolja Zaborowski


Kanzlei Hoenig
Paul Lincke-Ufer 42/43
10999 Berlin

Kanzlei: 030 695 03 880
Im Notfall 24 h Rufumleitung

Strafverteidiger in Berlin

Sie haben einen Anhörungsbogen von der Polizei bekommen?

Die Steuerfahndung steht gerade vor der Tür?

Ein Angehöriger wurde soeben verhaftet?

Sie haben einen Strafbefehl erhalten?

Rufen Sie Ihren Strafverteidiger an.

Meine Kanzlei in Berlin erreichen Sie unter der Rufnummer: 030 695 03 880.
In dringenden Fällen (bei Verhaftung, Durchsuchung etc.)  erreichen Sie mich auch außerhalb der Geschäftszeiten über die Rufumleitung unter der oben angegebenen Nummer.

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleisitz in Berlin und helfe Ihnen gerne bei allen Rechtsfragen zum Thema Strafrecht und Verkehrsrecht. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in Berlin und Brandenburg. Auf Wunsch übernehme ich aber auch bundesweit Ihre Verteidigung oder Nebenklagevertretung.

Machen Sie bitte unter keinen Umständen gegenüber den Ermittlungsbehörden Angaben zu den gegen Sie erhobenen Vorwürfen. Den einzigen Satz den Sie gegenüber Polizei, Steuerfahndung, dem Staatsanwalt oder dem Ermittlungsrichter von sich geben sollten, lautet:

“Ohne meinen Anwalt sage ich Nichts.”

Schweigerecht - Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt, nicht mit der Polizei

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren haben Sie das Recht zu Schweigen und ich rate Ihnen dringend dazu, dieses Recht in Anspruch zu nehmen. Sie sollten unter keinen Umständen ohne einen Rechtsanwalt für Strafrecht mit den Ermittlungsbehörden sprechen.

Egal ob Sie von der Polizei persönlich angetroffen werden oder einen Anhörungsbogen von der Polizei zugeschickt bekommen:  Als Beschuldigter müssen Sie sich nicht zu den Vorwürfen äußern, weder mündlich noch schriftlich, Sie müssen auch nicht bei der Polizei erscheinen.

Es gibt viele Gründe, nicht mit der Polizei zu sprechen, hier die Wichtigsten:

  1. Sie wissen nicht genau was man Ihnen vorwirft
  2. Sie wissen nicht worauf der Vorwurf gründet
  3. man wird Ihnen nicht glauben
  4. Ihre Aussage wird eine geplante Maßnahme der Polizei nicht verhindern
  5. Sie könnten sich in Widersprüche verwickeln
  6. man könnte Sie mißverstehen
  7. Sie sind aufgeregt
  8. so genannte Spontanäußerungen können Ihnen Schaden, aber niemals Helfen (ohne weitere Beweismittel wird man Ihnen keine bestreitende Aussage glauben, ein Geständnis oder Teilgeständnis wird sofort geglaubt)
  9. Ihre Aussage ist Ihr wichtigster Trumpf, geben Sie diesen nicht voreilig aus der Hand; ein Geständnis ist immer strafmildernd zu berücksichtigen, auch wenn es erst spät im Gerichtsverfahren abgegeben wird, aber dann wissen Sie wenigstens genau, was Ihnen vorgeworfen wird und was Sie erwartet

Es liegt in der Natur des Menschen, dass wir uns gegen die vorgebrachten Vorwürfe verteidigen wollen. Geben Sie diesem Drang nicht nach. Atmen Sie durch - Rufen Sie Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht an.

Ihr Strafverteidiger kämpft für Ihre Rechte

Was ist die Aufgabe des Strafverteidigers?

“Verteidigung ist der Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben.” (Hans Dahs - Handbuch des Strafverteidigers)

Das Bundesverfassungsgericht beschreibt die Aufgabe des Strafverteidigers folgendermaßen:

“Als unabhängiges Organ der Rechtspflege hat der Strafverteidiger die Aufgabe, zum Finden einer sachgerechten Entscheidung beizutragen, das Gericht und ebenso die Staatsanwaltschaft oder Behörden - vor Fehlentscheidungen zu Lasten seines Mandanten zu bewahren und diesen vor verfassungswidriger Beeinträchtigung oder staatlicher Machtüberschreitung zu sichern; insbesondere soll er die rechtsunkundige Partei vor der Gefahr des Rechtsverlustes schützen.”

Insbesondere

sind Errungenschaften, die die Grundlage für einen fairen Prozeß bilden und ohne Kompromisse - zur Not auch gegen den Widerstand der Ermittlungsbehörden und Gericht -  mit aller Entschiedenheit von einem erfahrenen Strafverteidiger durchgesetzt werden.

Mein Ziel ist es, als Ihr Anwalt im Kampf um Ihre Rechte, durch die Wahl der richtigen Verteidigungsstrategie, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Kampf ist dabei kein Selbstzweck, oftmals ist ein “Deal” die beste Lösung für alle Beteiligten. Das nötige Fingerspitzengefühl habe ich durch meine langjährige Tätigkeit und frühe Spezialisierung auf dem Gebiet des Strafrechts erlangt.

Ich bin seit dem Jahre 2004 als Rechtsanwalt tätig und bearbeite seitdem fast ausschließlich Mandate auf den Gebieten Strafrecht und Verkehrsrecht. Seit dem Jahre 2007 führe ich den Titel Fachanwalt für Strafrecht. Dieser Titel wird nur an Rechtsanwälte verliehen, die sowohl erheblich überdurchschnittliche theoretische Kenntnisse als auch erheblich überdurchschnittliche praktische Erfahrung nachgewiesen haben und sich regelmäßig auf dem Gebiet des Strafrechts fortbilden.

Die Unschuldsvermutung

Nach § 6 Abs. 2 der europäischen Menschenrechtskonvention gilt die sogenannte Unschuldsvermutung:

„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“

Als Strafverteidiger sorge ich dafür, dass dieser wichtige Grundsatz weder

  • von den Ermittlungsbehörden,
  • dem Gericht
  • noch von der Presse

vergessen wird.

Der Beschuldigte muss nicht seine Unschuld beweisen, sondern die Staatsanwaltschaft muss das Gericht in einem fairen Verfahren von der Schuld des Angeklagten überzeugen.

Trotz der Unschuldsvermutung sind bereits im Ermittlungsverfahren sehr einschneidende Maßnahmen wie z.B. Untersuchungshaft, dinglicher Arrest oder die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Dieser scheinbare Widerspruch wird mit der Begründung gelöst, dass dies nur vorläufige Maßnahmen seien, die lediglich der Verfahrenssicherung dienen.

Infos zur U-Haft in der JVA Berlin Moabit

Untersuchungshaft trifft die Betroffenen und deren Angehörige überraschend und ist sehr belastend. Insbesondere der plötzliche, unangekündigte Vollzug führt zu Fragen und Ratlosigkeit. Nachfolgend habe ich Ihnen die wichtigsten Informationen zur Besuchsregelung, Paketen und zum Wäschetausch von der Internetseite der JVA Berlin Moabit zusammengestellt:

Abgabe von Kleidung, Wäsche und genehmigten Gegenständen

Völlig unabhängig von der Besuchswahrnehmung besteht einmal pro Woche, jedoch maximal dreimal im Monat, die Möglichkeit, Kleidung mit einem zulässigen Höchstgewicht von 5 kg in der Rathenower Straße 81 an der Pforte VII abzugeben.
Hierfür stehen folgende Öffnungszeiten zur Verfügung:

dienstags u. mittwochs 09.15 Uhr - 16.15 Uhr
donnerstags 11.15 Uhr - 18.15 Uhr
Jeden zweiten Dienstag im Monat 11.15 Uhr - 16.15 Uhr
freitags - montags sowie an Feiertagen geschlossen
Telefonische Erreichbarkeit der Wäscheabgabestelle: (030) 9014-5517. Weiterlesen Infos zur U-Haft in der JVA Berlin Moabit

Was darf der Anwalt bloggen?

Aber am Anfang steht natürlich die Schlüsselfrage: Was darf ich überhaupt über aktuelle Fälle bloggen? Wo sind mir Grenzen gesetzt auf die mich unterbeschäftigte Kollegen nur zu gerne mit kostenpflichtigen Unterlassungserklärungen hinweisen würden?

1. Grenzen durch die Interessen des Mandanten

An erster Stelle steht selbstverständlich das Interesse des Mandanten an meiner absoluten Verschwiegenheit in Bezug auf die Angelegenheit und insbesondere die Identität der beteiligten Personen.  Hier werden definitv keine echten Namen genannt, es sei denn der Mandant hat sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt. Weiterlesen Was darf der Anwalt bloggen?