Am 10.7. soll der Bundesrat einem bereits vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Haftentschädigung zustimmen. Danach wird unschuldig in Untersuchungshaft genommenen statt bisheriger 11,- € pro erlittene Hafttag künftig € 25,- €/Tag gewährt. Dieser auf ersten Blick Fortschritt ist leider lächerlich. Wir fordern deshalb die Länder auf, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Freiheit ist eines der höchsten Güter des Menschen. Der Staat darf nur in Ausnahmefäl-len in dieses Recht eingreifen. Offenbar ist der Gesetzgeber der Meinung, dass diese Freiheit lediglich 1,-€ pro Stunde wert ist. Mit einem Tagessatz von 25,- € bewegt sich die Bundesrepublik am untersten Ende der europäischen Skala und unterhalb des vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zuerkannten Tagessatz von € 50,-. Die Senatorin für Justiz hat anlässlich der Gesetzesdsikussion einen Tagessatz von € 110,- für gerecht erkannt und wie wir meinen zu Recht gefordert.
Peter Zuriel
für den Vorstand der Berliner Strafverteidigervereinigung
Aus Anlass der Vorfälle im Untersuchungshaftbereich Kieferngrund in Berlin fordert die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. umgehend eine Verbesserung der dortigen Haftbedingungen.
Es darf nicht nur keine weiteren Einsparungen im Personalbereich geben, sondern es bedarf einer zügigen Aufstockung des Personals.
Es sind umgehend Temperaturmessungen in den Zellen vorzunehmen, sowohl die Freistunden, als auch die Aufschlusszeiten müssen verlängert werden. Den Insassen muss die Möglichkeit gegeben werden, sich täglich zu duschen.
Die dünne Personaldecke hat in der vergangenen Woche dazu geführt, dass im Untersuchungshaftbereich Kieferngrund Haftbedingungen entstanden sind, die als nicht mehr zumutbar zu bezeichnen sind.
Bereits in der Vergangenheit war Personalmangel in allen Berliner Haftanstalten immer wieder ursächlich dafür, dass Aufschlusszeiten verkürzt worden sind. Trotz Temperaturen von bis zu 30 Grad im Freien, bestand in der vergangenen Woche in der Jugendstrafanstalt nicht einmal die Möglichkeit täglich zu duschen. Duschen wurde nur einmal wöchentlich gestattet. Für mehr fehle es am erforderlichen Personal.
Bei der Jugendstrafanstalt Kieferngrund handelt es sich um einen zweigeschossigen Neubau mit einem Flachdach. Die 9,6 qm großen Zellen werden zum Teil in 2er Belegung genutzt. Gerade in den Zellen der oberen Etage bringt auch das Öffnen der Fenster zur Nacht keine Abkühlung.
Es erscheint nur zu nachvollziehbar, dass hier für die Inhaftierten eine unerträgliche Situation entsteht, die Aggressionen schürt. Zudem besteht eine erhebliche Gefahr der Gesundheitsbeschädigung. So bestand in Berlin zuletzt 2006 der Verdacht, dass ein Gefangener in der JVA Tegel in Zusammenhang mit der Hitze an Herz-Kreislauf-Versagen gestorben war. Damals herrschten in der JVA Tegel in einzelnen Bereichen Temperaturen von über 40 Grad in den Zellen.
Nicole Friedrich, Rechtsanwältin
für den Vorstand der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
