Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Kolja Zaborowski

Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen

Sie haben Außenstände und die Schuldner reagieren nicht auf Ihre Mahnungen ?

Viele Menschen leben über ihre Verhältnisse. Lassen Sie nicht zu, dass dies auf Ihre Kosten geschieht.

Mittelständische Unternehmer, Handwerker und Freiberufler sind besonders hart von Zahlungsverzögerungen und –ausfällen bedroht, da die eigene Liquidität durch säumige Schuldner gefährdet ist. Was ein großer Konzern leicht abfedern kann, führt ein kleines oder mittelständisches Unternehmen schnell an den Rand der Insolvenz.

Drei gute Gründe warum Sie Ihr Inkasso einem Sepezialisten überlassen sollten:

  1. Ihre Arbeitszeit wird nicht bezahlt, Ihre Auslagen werden nicht erstattet
    Zur Herstellung Ihres Produkts oder für die Erbringung Ihrer Dienstleistung haben Sie Zeit, Arbeitskraft und Geld aufgewendet. Für diese Leistung konnten Sie ein angemessenes Entgelt von Ihren Kunden verlangen. Wenn Sie nun allerdings ihr Inkasso selbst betreiben, übernehmen Sie eine Tätigkeit für die Sie keine angemessene Aufwandsentschädigung verlangen dürfen. Somit wird derjenige bestraft, der sich selbst um das Eintreiben der säumigen Zahlungen kümmert.
    Übertragen Sie diese Tätigkeit allerdings einem Rechtsanwalt, so kann dieser seine Gebühren und Auslagen beim Schuldner geltend machen. Bei einem erfolgreichen Forderungseinzug ist die Leistung für Sie damit kostenlos.
  2. Der Schuldner merkt das es ernst wird
    Viele Schuldner warten gelassen die Rechnung und die ersten Mahnungen ab und nehmen auch die zweite oder dritte “letzte” Mahnung nicht ernst. In vielen Fällen ist das Inkasso durch einen Rechtsanwalt bereits mit dem vorgerichtlichen Mahnschreiben erfolgreich. Der psychologische Druck auf den Schuldner wächst. Ihm wird bewusst, dass es von nun an nur noch teurer wird und ein weiteres „Spiel auf Zeit“ zwecklos ist. Ein Anwaltsbriefkopf wirkt manchmal Wunder.
  3. Sie haben den Kopf wieder frei für Ihre eigentliches Geschäft
    Sie können sich wieder auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Ihre Gedanken kreisen nicht mehr um die Außenstände, denn Sie wissen, dass diese nun konsequent und professionell verfolgt werden.

Ich biete Ihnen professionelle Inkassodienstleistungen aus einer Hand:

  • Aufenthaltsermittlung des Schuldners
  • vorgerichtliche Zahlungsaufforderung,
  • gerichtliche Mahnverfahren zur Erlangung eines Mahnbescheids,
  • Antrag auf Erteilung eines Vollstreckungsbescheids,
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis,
  • Einsichtnahme in das Vermögensverzeichnis,
  • Sachpfändung,
  • Lohnpfändung / Gehaltspfändung,
  • Kontopfändung,
  • Antrag auf Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung
  • Erwirken eines zivilrechtlichen Haftbefehls.

Was kostet die anwaltliche Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung ?

Ich informiere Sie vor jedem Verfahrensschritt kostenlos über das konkrete streitwertabhängige Kostenrisiko. Sie entscheiden dann, ob und wie Sie weiter gegen den Schuldner vorgehen möchten. Bei einem erfolgreichen Inkasso muss der Schuldner die Kosten meiner Inanspruchnahme tragen. Die Leistung ist für Sie damit kostenlos. Lediglich für den Fall, dass der Schuldner zur Zeit nicht zahlungsfähig ist, müssten Sie die Kosten meiner Inanspruchnahme zunächst tragen. Die Forderung gegen den Schuldner erhöht sich allerdings entsprechend und kann möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt eingetrieben werden.

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit mir. Gerne erläutere ich Ihnen mein Vorgehen an einem konkreten Beispiel aus Ihrer Schuldnerkartei.

Hilfe zur Selbsthilfe:
Hier gelangen Sie zu einem Antragsformular für den Erlass eines Mahnbescheids gegen Schuldner mit Wohn-/Firmensitz im Inland, sowie für Schuldner mit Wohn-/Firmensitz im europäischen Ausland.

Forderungseinzug Rechtsanwalt Berlin