Unter das Kapitalstrafrecht fallen alle Tötungsdelikte (mit Ausnahme der fahrlässigen Tötung) insbesondere:
- Mord
- Totschlag,
- Raub mit Todesfolge,
- Körperverletzung mit Todesfolge,
- Brandstiftung mit Todesfolge
sowie weitere Delikte mit Todesfolge.
Zuständig für diese Delikte ist eine Strafkammer des Landgerichts als Schwurgericht. Dieses ist immer mit 3 hauptamtlichen Richtern und 2 Schöffen besetzt. (weiterlesen…)

