Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Kolja Zaborowski

Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen

Unter das Kapitalstrafrecht fallen alle Tötungsdelikte (mit Ausnahme der fahrlässigen Tötung) insbesondere:

  • Mord
  • Totschlag,
  • Raub mit Todesfolge,
  • Körperverletzung mit Todesfolge,
  • Brandstiftung mit Todesfolge

sowie weitere Delikte mit Todesfolge.

Zuständig für diese Delikte ist eine Strafkammer des Landgerichts als Schwurgericht. Dieses ist immer mit 3 hauptamtlichen Richtern und 2 Schöffen besetzt. (weiterlesen…)

Strafverteidigung Rechtsanwalt Berlin

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst im wesentlichen Vorwürfe aus dem Bereich:

  • Anlagebetrug
  • Korruption
  • Industriespionage
  • Insolvenzstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Schwarzarbeit
  • Subventionsstrafrecht
  • Untreue

Die optimale Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen erfordert neben den besonderen Kenntnissen wirtschaftlicher Abläufe und den speziellen Vorschriften insbesondere auch eine umsichtige Einschätzung der möglichen weitreichenden Folgen die ein Strafverfahren für ein Unternehmen z.B. im Bereich des Arbeitsrechts, Steuerrechts und vor allen Dingen im weiteren Wettbewerb mit sich bringen kann

In Wirtschaftsstrafsachen ist die Durchsuchung der Geschäfts- und Wohnräume zum Zwecke der Sicherstellung von Beweismitteln leider an der Tagesordnung. Insbesondere die Beschlagnahme der EDV (weiterlesen…)

Allgemein, Strafverteidigung Rechtsanwalt Berlin

Jeder denkbare Umgang mit Betäubungsmitteln ist nach § 29 ff BtmG unter Strafe gestellt. Das Gesetz unterscheidet dabei zunächst nicht zwischen so genannten “weichen” und “harten” Drogen. Je nach Art und Weise der Begehung, sowie der Menge der Betäubungsmittel drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren. Außerdem droht in vielen Fällen auch die Entziehung der Fahrerlaubnis, das Berufsverbot oder die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

In Betäubungsmittelverfahren sind viele Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

  • Handelt es sich bei der betreffenden Substanz tatsächlich um Betäubungsmittel nach Anlage 1 bis 3 des BtmG?
    Um keine falschen Hoffnungen zu wecken: die gebräuchlichsten Drogen wie Cannabis, Haschisch, LSD, Heroin, MDMA etc. sind selbstverständlich Betäubungsmittel im Sinne des Gesetzes. Aber bei exotischen Substanzen lohnt doch manchmal der Blick in die Anlage, denn diese ist abschließend, d.h. wenn die Substanz nicht aufgelistet ist, ist der Umgang damit nicht strafbar nach dem BtmG.
  • Wurde bereits ein Wirkstoffgutachten eingeholt?
    Das (Brutto-)Gewicht der Betäubungsmittel spielt im Strafprozess keine Rolle. Entscheidend ist die konkrete Wirkstoffmenge. Bei Cannabis z.B. ergeben sich je nach Qualität erhebliche Unterschiede so dass der Wirkstoffgehalt THC zwischen 2% und 20 % (oder mehr) schwanken kann. (weiterlesen…)

Strafverteidigung Rechtsanwalt Berlin

Sie haben einen Anhörungsbogen bekommen?
Die Polizei möchte sich gerne mal mit Ihnen unterhalten?
Ein Angehöriger wurde soeben verhaftet?
Ihre Wohnung wird gerade durchsucht?

Egal ob Sie schuldig sind oder zu Unrecht verdächtigt werden. Sie sind in das Visier der Ermittlungsbehörden gelangt und das bedeutet: Sie haben ein ernstzunehmendes Problem!

In dieser Situation gibt es nur einen allgemein verbindlichen Rat: SCHWEIGEN SIE. Machen Sie keine Angaben zur Sache. (weiterlesen…)

Strafverteidigung Rechtsanwalt Berlin

Sie sollen als Zeuge bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht gehört werden und Ihnen ist nicht ganz wohl bei dieser Vorstellung, weil Sie

  • nicht wissen, was Sie in der Situation erwartet ?
  • nicht mit in diese Sache hineingezogen werden wollen ?
  • sich selbst oder Angehörige bei wahrheitsgemäßer Beantwortung der zu erwartenden Fragen möglicherweise einer Straftat belasten müssten ? (weiterlesen…)

Strafverteidigung Rechtsanwalt Berlin

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren:

Gerecht

  • haben Sie das Recht auf ein faires Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.
  • Sie haben das Recht zu schweigen. Niemand muss sich selbst belasten. Aus Ihrem Schweigen dürfen keine negativen Schlüsse gezogen werden.
  • Sie können selbst Beweiserhebungen zur Entlastung beantragen.
  • Sie haben das Recht in jeder Phase des Verfahrens einen Anwalt Ihres Vertrauens hinzuzuziehen. Nur ein Anwalt erhält vollständige Akteneinsicht und setzt sich ausschließlich für Ihre Interessen ein.
  • Sie gelten solange als Unschuldig bis Ihre Schuld bewiesen ist.

Als Ihr Strafverteidiger setze ich mich dafür ein, dass Ihre Rechte als Beschuldigter beachtet werden und ein faires Verfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen durchgeführt wird. In der Hauptverhandlung sind wesentliche Förmlichkeiten zu beachten, die ein Solches garantieren sollen. Durch meine Spezialisierung und Fortbildung zum Fachanwalt für Strafrecht bin ich mit dem Strafverfahren und den damit verbundenen Fallstricken bestens vertraut und helfe Ihnen dabei Ihre Rechte optimal wahrzunehmen.

Strafverteidigung Rechtsanwalt Berlin

Der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ wird gem. § 13 Fachanwaltsordnung an Rechtsanwälte verliehen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestens dreijährige Zulassung als Rechtsanwalt
  • Besondere theoretische Kenntnisse im Strafrecht, nachgewiesen durch einen bestandenen Fachanwaltskurs mit 120 Unterrichtsstunden und 5 dreistündigen oder 3 fünfstündigen Klausuren (weiterlesen…)

Strafverteidigung Rechtsanwalt Berlin