Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Kolja Zaborowski

Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen

Sie wurden mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt ?
Sie sind bei Rot über die Ampel gefahren ?
Sie wurden mit Alkohol am Steuer erwischt?
Ihnen drohen Punkte in Flensburg, ein Bußgeld, Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis?

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch um sich über die Möglichkeiten der Verteidigung in Ihrem konkreten Fall zu informieren. Kurze Verjährungsfristen, undeutliche Fotos, fehlerhafte Messgeräte etc. eröffnen in vielen Fällen effektive Verteidigungsmöglichkeiten.

Verkehrsrecht Rechtsanwalt Berlin

Die nach einem Unfall entstehenden Kosten für die Bergung und das Abschleppen eines nicht mehr fahrtüchtigen Fahrzeugs sind grundsätzlich zu erstatten.

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Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Sicherung der Beweise und der Feststellung des Schadensumfangs, der Wertminderung, des Rest- und Wiederbeschaffungswerts sowie der Reparaturkosten zu beauftragen. Die Kosten für dieses Gutachten (weiterlesen…)

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Sie haben das Recht, mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen. Die Kosten des Rechtsanwalts hat die Versicherung des Unfallgegners zu übernehmen. Unfallgeschädigte, die durch einen Rechtsanwalt vertreten werden erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Ein Rechtsanwalt beurteilt kompetent alle Haftungsfragen, schätzt realistisch ein, welche Schadensersatzansprüche Ihnen zustehen und hilft Ihnen diese gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen.

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Sie haben das Recht, während der Zeit der Reparatur einen Mietwagen in Anspruch nehmen, sofern Ihnen nicht ein anderes, eigenes Fahrzeug zur Verfügung steht. Die Versicherung ist verpflichtet die Kosten für ein klassenniedrigeres Fahrzeug zu übernehmen.
Wenn Sie keinen Mietwagen benötigen, können Sie für die Dauer des unfallbedingten Ausfalls Ihres Fahrzeuges eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.

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Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer Fachwerkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. Die Versicherung kann nicht verlangen, dass Sie eine ihrer Partnerwerkstätten mit der Reparatur beauftragen. Sollte die Versicherung diesbezüglich Druck auf Sie ausüben, wenden Sie sich an Ihren Rechtsanwalt.
Sie können die Reparaturkosten aber auch geltend machen, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen. Sie haben Anspruch auf den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag. Das sind die Kosten, die eine Fachwerkstatt für die Reparatur berechnen würde. Es gibt keine Pflicht zur sachgebundenen Verwendung des Geldes. Sie können Ihr Fahrzeug also auch beschädigt weiter fahren oder es günstiger in Stand setzen lassen. Es ist Ihre Entscheidung ob sie den Schadensersatzbetrag für die Reparatur Ihres Fahrzeugs aufwenden, das Geld für eine Reise ausgeben oder es in ein anderes Fahrzeug investieren.

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