Am 10.7. soll der Bundesrat einem bereits vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Haftentschädigung zustimmen. Danach wird unschuldig in Untersuchungshaft genommenen statt bisheriger 11,- € pro erlittene Hafttag künftig € 25,- €/Tag gewährt. Dieser auf ersten Blick Fortschritt ist leider lächerlich. Wir fordern deshalb die Länder auf, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Freiheit ist eines der höchsten Güter des Menschen. Der Staat darf nur in Ausnahmefäl-len in dieses Recht eingreifen. Offenbar ist der Gesetzgeber der Meinung, dass diese Freiheit lediglich 1,-€ pro Stunde wert ist. Mit einem Tagessatz von 25,- € bewegt sich die Bundesrepublik am untersten Ende der europäischen Skala und unterhalb des vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zuerkannten Tagessatz von € 50,-. Die Senatorin für Justiz hat anlässlich der Gesetzesdsikussion einen Tagessatz von € 110,- für gerecht erkannt und wie wir meinen zu Recht gefordert.
Peter Zuriel
für den Vorstand der Berliner Strafverteidigervereinigung

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