Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Kolja Zaborowski

Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst im wesentlichen Vorwürfe aus dem Bereich:

  • Anlagebetrug
  • Korruption
  • Industriespionage
  • Insolvenzstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Schwarzarbeit
  • Subventionsstrafrecht
  • Untreue

Die optimale Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen erfordert neben den besonderen Kenntnissen wirtschaftlicher Abläufe und den speziellen Vorschriften insbesondere auch eine umsichtige Einschätzung der möglichen weitreichenden Folgen die ein Strafverfahren für ein Unternehmen z.B. im Bereich des Arbeitsrechts, Steuerrechts und vor allen Dingen im weiteren Wettbewerb mit sich bringen kann

In Wirtschaftsstrafsachen ist die Durchsuchung der Geschäfts- und Wohnräume zum Zwecke der Sicherstellung von Beweismitteln leider an der Tagesordnung. Insbesondere die Beschlagnahme der EDV und die Sicherstellung von aktuellen Geschäftsunterlagen sind schwerwiegende Eingriffe, die ein Unternehmen gefährden können. Hinzu kommt, dass in Wirtschaftsstrafsachen häufig mehrere Jahre ermittelt wird und sich die Hauptverhandlung nicht selten eben so lange hinzieht. Dies kann schwerwiegende Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens haben. Doch gerade die Komplexität der zu ermittelnden Sachverhalte bringt es mit sich, dass in diesem Bereich oft „Deals“ mit der Justiz ausgehandelt werden können, weil Staatsanwaltschaft oder Gericht häufig nicht alles bis ins letzte Detail aufklären können.