Für auswärtige Kollegen übernehme ich gerne Terminsvertretungen vor den Berliner Gerichten.
Insbesondere in Bußgeldangelegenheiten ist der Wohnort des Mandanten und dessen Rechtsanwalts oft weit von dem zuständigen Gericht entfernt. Eine Anreise steht dabei nicht immer im Verhältnis zu dem angestrebten Verfahrensergebnis.
Die Rechtsprechung geht davon aus, dass es in der Regel jeder Partei möglich ist, den Prozeßbevollmächtigten selbst persönlich oder schriftlich über den Sachverhalt zu informieren. Die Kosten des Korrespondenzanwaltes sind daher auch bei Obsiegen im Rechtsstreit oftmals nicht vom unterlegenen Gegner zu erstatten. Erstattungsfähig sind allerdings die ersparten fiktiven Reisekosten. Wenn ein Korrespondenzanwalt eingeschaltet wird, entstehen keine erstattungsfähigen Kosten für Informationsreisen der Partei zum Prozeßbevollmächtigten. Diesen Vorteil muss die unterlegene Partei / die Staatskasse / der Rechtsschutzversicherer in Höhe der fiktiven Reisekosten erstatten.
Rechtsschutzversicherer sind allerdings in aller Regel dazu bereit, die Mehrkosten einer Korrespondenzanwaltsgebühr zu tragen, wenn die Ortsverschiedenheit zwischen Gerichtsstand und Wohnort des Mandanten erheblich ist.
Meine Kanzlei befindet sich in unmittelbarer Nähe des Kriminalgerichts mit dem Amtsgericht Berlin Tiergarten und dem Landgericht Berlin für Strafsachen.
Weiterhin sind die Amtsgerichte Charlottenburg und das Amtsgericht Wedding sehr gut zu erreichen.
Sie haben einen Termin vor einem Gericht in Berlin und möchten diesen nicht selbst wahrnehmen?
Rufen Sie mich an, um unverbindlich über die Einzelheiten der Terminsvertretung und die Aufteilung der Gebühren zu sprechen.
