Was bedeutet Nebenklagevertretung?
In Strafverfahren erhebt die Staatsanwaltschaft bei hinreichendem Tatverdacht die öffentliche Klage durch Einreichen der Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht mit dem Antrag das Hauptverfahren zu eröffnen. Sobald dies geschehen ist, kann sich der Nebenklageberechtigte der öffentlichen Klage als Nebenkläger anschließen. Dieser kann sich von einem Rechtsanwalt beraten und vertreten lassen. Als “Opferanwalt” vertrete ich ausschließlich Ihre Interessen und stehe Ihnen in jeder Phase des Verfahrens zur Seite.
Welche Personen sind zur Nebenklage berechtigt?
Opfer von
- Vergewaltigung und sexuellem Mißbrauch
- Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung
- Körperverletzung
- Menschenhandel, Verschleppung, Geiselnahme, Freiheitsberaubung
- versuchter Totschlag oder versuchter Mord
Nahe Angehörige (Eltern, Kinder, Geschwister und Ehegatten oder Lebenspartner) einer durch eine rechtswidrige Tat getöteten Person.
Welche Einwirkungsmöglichkeiten auf das Strafverfahren haben Sie als Nebenkläger?
Als Nebenkläger haben Sie das Recht
- Akteneinsicht zu erhalten
- auf ständige Anwesenheit in der Hauptverhandlung
- den oder die Angeklagten zu befragen
- Zeugen zu befragen
- Beweisanträge zu stellen
- Erklärungen abzugeben
- das Gericht abzulehnen
- Sachverständige abzulehnen
- Ihre zivilrechtlichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Strafverfahren geltend zu machen
Sie haben als Nebenkläger damit wesentlich mehr Rechte und Einwirkungsmöglichkeiten als das “normale” Opfer dessen Rolle lediglich auf die einer dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung zur Wahrheit verpflichteten Auskunftsperson reduziert wird.
Wer trägt die Kosten des Rechtsanwalts der mich als Nebenkläger/in vertritt?
Im Falle der Verurteilung des Angeklagten werden diesem in aller Regel auch die Kosten der Nebenklage auferlegt. Bei schweren Straftaten wird ein Rechtsanwalt auf Kosten der Staatskasse beigeordnet. Es kann unter bestimmten Voraussetzungen auch Prozeßkostenhilfe (Armenrecht) beantragt werden.
Ich informiere Sie gerne in einem ersten unverbindlichen persönlichen Gespräch über Ihre individuellen Möglichkeiten, erörtere mit Ihnen gemeinsam Ihre Erwartungen und Ziele für das Verfahren und kläre Sie über ein möglicherweise verbleibendes Kostenrisiko auf.
