Sie haben einen Anhörungsbogen bekommen?
Die Polizei möchte sich gerne mal mit Ihnen unterhalten?
Ein Angehöriger wurde soeben verhaftet?
Ihre Wohnung wird gerade durchsucht?
Egal ob Sie schuldig sind oder zu Unrecht verdächtigt werden. Sie sind in das Visier der Ermittlungsbehörden gelangt und das bedeutet: Sie haben ein ernstzunehmendes Problem!
In dieser Situation gibt es nur einen allgemein verbindlichen Rat: SCHWEIGEN SIE. Machen Sie keine Angaben zur Sache.
Anhänger der Aussage: „Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten“, reden sich unbedarft um Kopf und Kragen.
Drei gute Gründe, warum Sie gegenüber der Polizei keine Angaben zum Sachverhalt machen sollten:
- Sie können Ihr Ziel nicht erreichen
Wenn die Ermittlungsbehörden erst einen Verdacht haben, können Sie diesen nicht durch bestreitende oder rechtfertigende Erklärungen aus der Welt schaffen. Sie müssen sich damit abfinden, dass bestreitende Angaben nicht geglaubt werden. - Wer schweigt kann nicht falsch verstanden werden
Wenn Sie Ihrem Anwalt später erklären, dass die protokollierte Aussage des Polizeibeamten in der Akte so von Ihnen nie ausgesagt wurde, wird er der Einzige sein, der Ihnen Glauben schenkt. Doch selbst wenn der Inhalt richtig aufgenommen wurde, können kleine Formulierungen später im Prozess einen großen Unterschied bedeuten. Aus widersprüchlichen Angaben kann man sich nur schwer befreien. - Halten Sie sich alle Türen offen
Nur durch ein konsequentes Schweigen, halten Sie sich alle Möglichkeiten der Verteidigung offen. Das Gericht darf aus Ihrem Schweigen keine negativen Schlüsse ziehen.
Nur ein Anwalt erhält vollständige Akteneinsicht. Erst auf dieser Grundlage kann eine sinnvolle Verteidigungsstrategie erarbeitet werden. Eine Einlassung zur Sache sollte gut überlegt und wenn überhaupt erst nach Absprache mit dem Verteidiger schriftlich erfolgen.
