Als Beschuldigter in einem Strafverfahren:

- haben Sie das Recht auf ein faires Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.
- Sie haben das Recht zu schweigen. Niemand muss sich selbst belasten. Aus Ihrem Schweigen dürfen keine negativen Schlüsse gezogen werden.
- Sie können selbst Beweiserhebungen zur Entlastung beantragen.
- Sie haben das Recht in jeder Phase des Verfahrens einen Anwalt Ihres Vertrauens hinzuzuziehen. Nur ein Anwalt erhält vollständige Akteneinsicht und setzt sich ausschließlich für Ihre Interessen ein.
- Sie gelten solange als Unschuldig bis Ihre Schuld bewiesen ist.
Als Ihr Strafverteidiger setze ich mich dafür ein, dass Ihre Rechte als Beschuldigter beachtet werden und ein faires Verfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen durchgeführt wird. In der Hauptverhandlung sind wesentliche Förmlichkeiten zu beachten, die ein Solches garantieren sollen. Durch meine Spezialisierung und Fortbildung zum Fachanwalt für Strafrecht bin ich mit dem Strafverfahren und den damit verbundenen Fallstricken bestens vertraut und helfe Ihnen dabei Ihre Rechte optimal wahrzunehmen.
