Unter das Kapitalstrafrecht fallen alle Tötungsdelikte (mit Ausnahme der fahrlässigen Tötung) insbesondere:
- Mord
- Totschlag,
- Raub mit Todesfolge,
- Körperverletzung mit Todesfolge,
- Brandstiftung mit Todesfolge
sowie weitere Delikte mit Todesfolge.
Zuständig für diese Delikte ist eine Strafkammer des Landgerichts als Schwurgericht. Dieses ist immer mit 3 hauptamtlichen Richtern und 2 Schöffen besetzt.
Diese relativ seltenen Fälle (die Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Berlin weist für das Jahr 2008, 121 vorsätzliche Tötungen aus, hierbei handelte es sich in 44 Fällen um Mord) stellen den Strafverteidiger vor eine besondere Verantwortung. Die gesamte weitere Lebensplanung des Beschuldigten steht auf dem Spiel. Der Tatverdächtige ist einer enormen Belastung ausgesetzt. In der Regel befindet er sich in Untersuchungshaft und es drohen hohe, in Mordfällen sogar lebenslange Freiheitsstrafen. Die Mitwirkung eines Verteidigers ist hier unbedingt notwendig und auch gesetzlich vorgeschrieben. Den besonderen Anforderungen eines Schwurgerichtsprozesses kann nur ein auf das Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt gerecht werden.
Als Strafverteidiger erarbeite ich gemeinsam mit dem Beschuldigten die Ergebnisse der Ermittlungsakten und entwickele eine Empfehlung für die aussichtsreichste Verteidigungsstrategie. Die wichtigste Entscheidung muss dann allerdings der Mandant selbst treffen:
- Qualifiziertes Bestreiten,
- Schweigen oder
- Geständnis.
Diese drei Möglichkeiten stehen dem Beschuldigten offen und die Entscheidung zum grundsätzlichen Verteidigungsverhalten prägt den weiteren Verlauf des Verfahrens.
Der allgemeingültige Rat lautet daher zunächst zu schweigen, um alle Möglichkeiten der Verteidigung offen zu halten. Aus dem Schweigen des Beschuldigten dürfen keine negativen Schlüsse gezogen werden.
Daher gilt auch und gerade im Kapitalstrafrecht: „Ohne meinen Anwalt sage ich nichts!”.
Das Sachverständigengutachten zur Schuldfähigkeit
In Kapitalstrafverfahren werden in aller Regel Sachverständige hinzugezogen, um ein forensisch psychiatrisches Gutachten über den Mandanten zu erstellen, insbesondere zu der Frage, ob dessen Schuldfähigkeit bei der Tat vermindert oder sogar aufgehoben war. Ist das Gericht von der Täterschaft des Mandanten überzeugt, kommt diesem Gutachten daher eine entscheidende Bedeutung für die Strafzumessung zu. Es gehört zu der Aufgabe des Strafverteidigers, bereits auf die Auswahl des Sachverständigen Einfluss zu nehmen. Dabei ist die wissenschaftliche Ausrichtung und Erfahrung des Sachverständigen unter Umständen maßgeblich dafür, wie das Gutachten ausfällt.
Die Rolle der Medien
Prozesse in Kapitalstrafsachen finden oft unter großem Interesse der Medien statt. Der erfahrene Strafverteidiger wirkt einer Vorverurteilung in der Öffentlichkeit entgegen und schützt die Privatsphäre des Angeklagten und dessen Angehörigen. Zu diesem Zweck arbeite ich mit spezialisierten Kollegen aus dem Bereich des Medienrechts zusammen, um zivilrechtliche Ansprüche meiner Mandanten durchzusetzen.
Der Ermittlungsdruck auf die Polizei
Der Ruf der Öffentlichkeit nach Aufklärung des Verbrechens und Sühne führt in Kapitalstrafverfahren oft zu einem enormen Druck auf die Ermittlungsbehörden. Sonderkommissionen werden gebildet, viele Polizeibeamte aus unterschiedlichen Dienststellen arbeiten zum ersten Mal zusammen, eine Vielzahl von Hinweisen führt ins Leere, der Zeitdruck wächst etc. Dies kann zu Fehlern in der Ermittlungsarbeit oder dem gezielten Einsatz von unsauberen Ermittlungsmethoden führen:
- Belehrungen werden nicht richtig erteilt,
- der Tatort wird nicht ordnungsgemäß gesichert,
- Beschlagnahmeprotokolle werden nicht ordnungsgemäß geführt,
- Vernehmungsbeamte machen Versprechungen oder drohen sogar mit Folter (wie der stellvertretende Frankfurter Polizeichef Daschner).
Nicht selten werden unsaubere Ermittlungsmethoden nicht dokumentiert. Hier ist die Aufgabe des Strafverteidigers auch die kleinsten Hinweise zu überprüfen und Fehlern der Ermittlungsorgane nachzugehen.
