Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Kolja Zaborowski

Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen

Sie sollen als Zeuge bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht gehört werden und Ihnen ist nicht ganz wohl bei dieser Vorstellung, weil Sie

  • nicht wissen, was Sie in der Situation erwartet ?
  • nicht mit in diese Sache hineingezogen werden wollen ?
  • sich selbst oder Angehörige bei wahrheitsgemäßer Beantwortung der zu erwartenden Fragen möglicherweise einer Straftat belasten müssten ?

Als Zeugenbeistand berate ich Sie umfassend im Vorfeld über Ihre Rechte und Pflichten als Zeuge, insbesondere

  • nehme ich Kontakt zur Justiz auf, um den genauen Sachverhalt der geplanten Zeugenvernehmung in Erfahrung zu bringen,
  • achte ich darauf, dass Sie sich durch Ihre Aussage nicht selbst oder Angehörige der Strafverfolgung aussetzen,
  • stehe ich Ihnen auch während der Zeugenvernehmung ständig als Ansprechpartner zur Seite.

Ohne kompetente Beratung könnten Zeugen schnell in gefährliche Situationen geraten. In diesen Fällen können Sie sich durch einen Zeugenbeistand beraten lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird der Zeugenbeistand auch vom Gericht beigeordnet und somit aus der Staatskasse bezahlt, so dass dem Zeugen selbst keine Kosten entstehen.