Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Kolja Zaborowski

Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen

Der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ wird gem. § 13 Fachanwaltsordnung an Rechtsanwälte verliehen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestens dreijährige Zulassung als Rechtsanwalt
  • Besondere theoretische Kenntnisse im Strafrecht, nachgewiesen durch einen bestandenen Fachanwaltskurs mit 120 Unterrichtsstunden und 5 dreistündigen oder 3 fünfstündigen Klausuren (weiterlesen…)

Strafverteidigung Rechtsanwalt Berlin