Der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ wird gem. § 13 Fachanwaltsordnung an Rechtsanwälte verliehen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestens dreijährige Zulassung als Rechtsanwalt
- Besondere theoretische Kenntnisse im Strafrecht, nachgewiesen durch einen bestandenen Fachanwaltskurs mit 120 Unterrichtsstunden und 5 dreistündigen oder 3 fünfstündigen Klausuren (weiterlesen…)
Strafverteidigung Rechtsanwalt Berlin
