Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst im wesentlichen Vorwürfe aus dem Bereich:
- Anlagebetrug
- Korruption
- Industriespionage
- Insolvenzstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Schwarzarbeit
- Subventionsstrafrecht
- Untreue
Die optimale Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen erfordert neben den besonderen Kenntnissen wirtschaftlicher Abläufe und den speziellen Vorschriften insbesondere auch eine umsichtige Einschätzung der möglichen weitreichenden Folgen die ein Strafverfahren für ein Unternehmen z.B. im Bereich des Arbeitsrechts, Steuerrechts und vor allen Dingen im weiteren Wettbewerb mit sich bringen kann
In Wirtschaftsstrafsachen ist die Durchsuchung der Geschäfts- und Wohnräume zum Zwecke der Sicherstellung von Beweismitteln leider an der Tagesordnung. Insbesondere die Beschlagnahme der EDV (weiterlesen…)
Allgemein, Strafverteidigung Rechtsanwalt Berlin
