Sie haben das Recht, mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen. Die Kosten des Rechtsanwalts hat die Versicherung des Unfallgegners zu übernehmen. Unfallgeschädigte, die durch einen Rechtsanwalt vertreten werden erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Ein Rechtsanwalt beurteilt kompetent alle Haftungsfragen, schätzt realistisch ein, welche Schadensersatzansprüche Ihnen zustehen und hilft Ihnen diese gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen.

- Rechtsanwalt &
Fachanwalt für Strafrecht
Kolja Zaborowski
Paul-Lincke-Ufer 42/43
D-10999 Berlin
Fon: (030) 695 03 880
Fax: (030) 695 03 881
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