Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Sicherung der Beweise und der Feststellung des Schadensumfangs, der Wertminderung, des Rest- und Wiederbeschaffungswerts sowie der Reparaturkosten zu beauftragen. Die Kosten für dieses Gutachten muss die Versicherung des Unfallgegners übernehmen.
Nur wenn für einen Laien erkennbar war, dass es sich um einen Bagatellschaden (Reparaturkosten bis ca. 700,00 €) gehandelt hat, werden die Kosten des Gutachtens nicht ersetzt. In diesem Fall können Sie den Schaden auf Grundlage eines Reparaturkostenvoranschlags Ihrer Fachwerkstatt abrechnen.
Ich empfehle Ihnen gerne den unabhängigen KFZ-Sachverständigen Gerd Hoehne aus Berlin.
